In der Stadt Suhl gibt es einen Kinder- und Jugendbeirat.
Ein Kinder- und Jugendbeirat ist die Vertretung junger Menschen in der Stadt Suhl. Dieser Beirat macht eure Interessen in der Stadt Suhl sichtbar. Er bringt eure Themen in die Ausschüsse der Stadt und erhält gleichzeitig Informationen über aktuelle Beteiligungsformate der Stadt Suhl.
Der Beirat unterstützt auch junge Menschen dabei ihre Ideen umzusetzen und sich einzubringen. Ebenso führt er Veranstaltungen von jungen Menschen für junge Menschen durch und ist thüringenweit vernetzt.
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Hier findest du die Satzung des Kinder- und Jugendbeirates:
Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat „Jugend verändert Suhl“ der Stadt Suhl
Auf der Grundlage der §§ 19 bis 21 und 26 a Thüringer Gemeinde- und Landkreis-ordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBI. S. 277, 288) und §§ 11, 11a der Hauptsatzung der kreisfreien Stadt Suhl vom 01. Oktober 2014 in der Fassung vom 23.04.2025 erlässt die Stadt Suhl folgende Satzung:
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Allgemein
- Die Stadt Suhl bildet zur Förderung der Belange und Durchsetzung der Interessen der Kinder und jungen Menschen der Stadt Suhl einen Beirat. Dieser erhält die Bezeichnung „Kinder- und Jugendbeirat – Jugend verändert Suhl“.
- Kinder und junge Menschen sollen im Rahmen des geltenden Rechts als gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft anerkannt werden. Der Kinder- und Jugendbeirat ist eine Interessenvertretung der Kinder und jungen Menschen in der Stadt Suhl. Die Beteiligung am kommunalen Geschehen soll durch den Kinder- und Jugendbeirat gefördert werden.
- Der Kinder- und Jugendbeirat ist eine eigenständige, konfessionell sowie parteipolitisch unabhängig arbeitende Interessenvertretung der Kinder und jungen Menschen der Stadt Suhl.
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Aufgaben und Ziele
- Ziel des Kinder- und Jugendbeirates ist es, den Interessen der Suhler Kinder und jungen Menschen in der Politik der Stadt Gehör und Geltung zu verschaffen.
- Er ist an Planungen und Vorhaben, die die Interessen der Kinder und jungen Menschen berühren, zu beteiligen.
- Der Beirat hat das Recht Anfragen, die überwiegend die Belange von Kindern und jungen Menschen in der Stadt Suhl betreffen, an die jeweils zuständigen Ausschüsse zu stellen.
- Wenn der Beirat Anregungen gegeben hat, dann ist er in geeigneter Form und innerhalb einer angemessenen Frist über die Berücksichtigung seiner Belange zu informieren.
- Zudem übernimmt der Beirat die Aufgaben des Jugendforums nach der Förderrichtlinie des Bundes zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie (Förderrichtlinie „Demokratie leben!“) vom 20. November 2024.
- Die Arbeitsgrundlage des Kinder- und Jugendbeirates bildet das städtische Kinder- und Jugendbeteiligungskonzept.
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Mitglieder
- Der Beirat setzt sich aus bis zu 15 stimmberechtigten Kindern oder jungen Menschen zusammen, die ihren Hauptwohnsitz in Suhl haben, eine Suhler Schule besuchen oder in Suhl ihre Berufsausbildung absolvieren. Zusätzlich können weitere Kinder und junge Menschen an den Sitzungen des Beirates teilnehmen und sich einbringen, jedoch ohne Stimmrecht.
- Mitglied kann werden, wer zum Zeitpunkt seiner Mitgliedschaft mindestens 10 Jahre und höchstens 27 Jahre alt ist. Bei Minderjährigen muss das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter schriftlich nachgewiesen werden.
- Die Amtszeit der stimmberechtigen Mitglieder beträgt ein Jahr und beginnt mit der Konstituierung.
- Interessierte Kinder und junge Menschen können einen Antrag auf Mitgliedschaft beim Beirat stellen. Hierfür sollten sie innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten an zwei Sitzungen teilgenommen haben. Bei mehr als 15 Anträgen, wählt der Beirat die stimmberechtigten Mitglieder für die nächste Amtszeit aus.
- Bei der erstmaligen Besetzung des Beirates ist der Antrag auf Mitgliedschaft bei der Koordinierungsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung zu stellen. Die Besetzung erfolgt entsprechend den Regelungen des Absatz 4 Satz 3.
- Ein stimmberechtigtes Mitglied scheidet als solches aus, wenn es zweimal in Folge nicht an den Beiratssitzungen teilnimmt oder wenn es die ihm übertragenen Aufgaben nicht oder nicht ausreichend wahrnimmt.
Außerdem kann das stimmberechtigte Mitglied ausgeschlossen werden, wenn es durch sein Handeln, seine Äußerungen oder in sonstiger Weise zum Ausdruck bringt, dass es die Grundsätze und Regeln des Beirates nicht mitträgt. Hierüber entscheiden die stimmberechtigten Mitglieder.
- Ein stimmberechtigtes Mitglied des Beirates kann jederzeit gegenüber dem Beirat schriftlich seinen Austritt aus diesem erklären.
- Scheidet ein stimmberechtigtes Mitglied währen der Amtszeit aus, so kann durch den Beirat ein neues Mitglied bestimmt werden.
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Vorsitzender
- Der Beirat wählt für die Amtszeit aus seinen stimmberechtigten Mitgliedern einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter. Ein Stellvertreter soll jünger sein, als der Vorsitzende.
- Scheidet der Vorsitzende oder die Stellvertreter während der Amtszeit aus, ist eine Neuwahl für diese Funktion durchzuführen.
- Der Vorsitzende vertritt den Beirat in der Öffentlichkeit sowie gegenüber dem Stadtrat, seinen Ausschüssen und dem Oberbürgermeister.
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Arbeitsweise
- Der Beirat bildet für konkrete Projekte Arbeitsgruppen, in denen neben den Mitgliedern auch interessierte Kinder und junge Menschen mitarbeiten können.
- Der Beirat organisiert sich selbst. Er hat über jede Sitzung ein Protokoll anzufertigen.
- Die Sitzungen des Beirates sind öffentlich, soweit nicht das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Interessen Einzelner dem entgegenstehen.
- Der Beirat wird in allen Fragen durch die Koordinierungsstelle für Kinder – und Jugendbeteiligung unterstützt.
- Der Vorsitzende bereitet die Beiratssitzungen vor und leitet diese. Er eröffnet und schließt die Sitzungen des Beirates. Er hat die Anwesenheit festzustellen und zu prüfen ob Einwände gegen das letzte Protokoll vorliegen.
- Der Vorsitzende lädt unter Mitteilung der geplanten Themen grundsätzlich einmal im Quartal (aber maximal 8-mal pro Jahr) oder auf Antrag mindestens eines Viertels seiner stimmberechtigten Mitglieder zu Sitzungen ein. Die Einladung soll den stimmberechtigten Mitgliedern 7 Kalendertage vor der Sitzung zuzugehen.
- Die Einladung und die erforderlichen Unterlagen werden generell in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
- Bei der Gestaltung der Sitzung werden die Interessen und Bedarfe der Kinder und jungen Menschen, insbesondere bei der Festlegung der Zeit, der Dauer und des Ablaufs, in besonderer Weise berücksichtigt. Es ist darauf zu achten, dass Sitzungen nur während der regulären Schulzeit des Freistaates Thüringen stattfinden.
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Geschäftsstelle
Der Kinder- und Jugendbeirat benennt die Geschäftsstelle selbst im Einvernehmen.
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Ehrenamt
Die Tätigkeit im Kinder- und Jugendbeirat ist ehrenamtlich. Die Zahlung von Entschädigungen richtet sich nach der Hauptsatzung der kreisfreien Stadt Suhl in der jeweils geltenden Fassung.
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Gleichstellungsbestimmung
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten für alle Geschlechter und auch für Personen, die mit der Angabe „divers“ oder ohne eine Angabe des Geschlechts in das Geburtenregister eingetragen sind.
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Inkrafttreten
- Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
- Gleichzeitig tritt die Satzung des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Suhl vom 01.08.2008 außer Kraft.